Dieses Verfahren beschreibt beim Email Marketing eine auf zwei Gruppen aufgeteilte Kampagne: Dabei können die Empfänger mit verschiedenen Versionen angeschrieben werden und es lässt sich mittels der Klickrate leicht nachvollziehen, welche Version erfolgreicher war.
Wie bereits aus dem Namen hervorgeht handelt es sich hierbei um ein Mailing, welches nach der Durchführung bestimmter Aktionen versendet wird. Ein Beispiel dafür ist die Versendung eines aktuellen Newsletters nach der Anmeldung einer neuen Emailadresse in einem Anmeldeformular auf einer Website.
Blacklists dienen als Maßnahme zum Spamschutz. Dabei werden unerwünschte Emailadressen, Domains und IP Adressen in einer Liste aufgeführt und sämtliche Nachrichten von diesen Absendern gefiltert und als Spam markiert. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass auch seriöse Versender fälschlicher Weise in der Blacklist aufgenommen und als Spam eingeordnet werden. Dies kann beispielsweise daraus resultieren, dass eine hohe Anzahl an Empfängern eine angeforderte Email (z.B. Newsletter) als Spam markiert, anstatt die eigene Adresse aus der Verteilerliste zu löschen.
Wie bereits aus dem Namen hervorgeht handelt es sich hierbei um ein Mailing, welches nach der Durchführung bestimmter Aktionen versendet wird. EHäufig kommt es bei einem Mailing vor, dass beim Absender eine Fehlermeldung über nicht zustellbare Emails eingeht. Dafür kann es zwei Ursachen geben: Zum einen kann es an einem permanenten Fehler liegen, beispielsweise wenn eine Empfängeradresse gar nicht existiert (Hardbounce). Die zweite Fehlerquelle kann temporärer Natur sein, beispielsweise wenn das Postfach eines Empfängers voll ist und keine neuen Emails abrufen kann (Softbounce). Bounce Management erlaubt eine automatische Erkennung dieser Fehlermeldungen und filtert diese aus der Liste der Empfängeradressen.
in Beispiel dafür ist die Versendung eines aktuellen Newsletters nach der Anmeldung einer neuen Emailadresse in einem Anmeldeformular auf einer Website.
Unerwünschte, häufig personalisierte Massenemail.
Die Click Through Rate wird häufig für die Erfolgsmessung von Online Werbemitteln eingesetzt, kann aber durchaus im Emailmarketing Anwendung finden: Dabei wird gemessen, welcher Anteil der aktiven Empfänger auf eine in der Mail enthaltene URL oder einen anderen verlinkten Bestandteil der Email geklickt haben. Die CTR ist ein essenzieller Bestandteil von Online-Werbemaßnahmen und Mailings.
Dabei wird ein Mailing an einem vordefinierten Datum an ausgewählte Empfänger versendet. Beispielsweise erhält ein in der Datenbank eingetragener Emailempfänger anhand des in seinem Profil hinterlegten Geburtsdatums eine Geburtstags-Email mit herzlichen Glückwünschen.
Die Landing Page ist die Seite, auf welcher der Empfänger einer Email nach dem Klick auf eine in der Email enthaltenen URL „landet“. Es empfiehlt sich, eine Landing Page kampagnenspezifisch oder sogar mailingspezifisch zu optimieren und anzupassen. Häufig werden Landing Pages auf ein bestimmtes Produkt oder Angebot optimiert und enthalten ein Bestellformular.
Opt-in ist ein Verfahren aus dem Permisson Marketing. Hierbei wird eine explizite Einwilligung für den Erhalt regelmäßiger Nachrichten bestätigt. Der Empfänger bestätigt den Empfang der Nachrichten durch einmaliges Eintragen in eine Abonnentenliste. Um dem Mißbrauch der Verwendung von Daten dritter, unbeteiligter Personen oder Gesellschaften vorzubeugen wurde das Verfahren erweitert auf confirmed Opt-in bzw. double Opt-in.
Bei diesem Verfahren wird die Empfängeradresse nach Eintragung in eine Abonnentenliste per Email auf das soeben abgeschlossene Abonnement hingewiesen. Er hat nun die Möglichkeit, bei einem ungewollt abgeschlossenen Abonnement entsprechend zu reagieren und dies zu beenden.
Beim Double Opt-in Verfahren muss die Eintragung einer Adresse in einer Abonnentenliste bestätigt werden, bevor das Abonnement gültig ist. Dazu erhält der Eintragende meist eine Email mit einem Bestätigungslink. Erst durch einen Klick auf diesen Link wird das Abonnement aktiviert und die Empfängeradresse in die Abonnentenliste aufgenommen.
Grundsätzlich sollte beim Versenden von werblichen Inhalten und Informationen via Email darauf geachtet werden, dass die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers für den Erhalt solcher Emails vorliegt (vgl. UWG §7, Abs. 2 Nummer 3). Eine Zuwiderhandlung kann schwere rechtliche Folgen für den Absender nach sich ziehen. Permission Marketing beschreibt den Versand von Newslettern und Werbemails, soweit die ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers vorliegt. Eine Einwilligung kann beispielsweise bei der Anmeldung einer Emailadresse für einen regelmäßigen Newsletter durch einen Bestätigungslink eingeholt werden (vgl. auch opt-in).
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